Über Bring Hope Kenya e.V.

 Hier finden Sie Informationen über unsere Geschichte, unsere Vision, unser Team und vieles mehr.

Unsere Motivation

Evelyn Brenda ist gebürtige Kenianerin und lebt mit ihrem deutschen Ehemann seit vielen Jahren in Deutschland. Ihrem Vater verdankt sie es, dass sie vor dem Ritual der Beschneidung und Zwangsheirat verschont wurden. Sie durfte zur Schule gehen, studieren und eine Ausbildung machen.

In Deutschland arbeitet sie in einer verantwortungsvollen Position bei einem internationalen Unternehmen und setzt sich ehrenamtlich für die Belange der Mädchen in Kenia ein. Sie möchte damit anderen Mädchen auch die Chance geben, die sie von ihrem Vater erhalten hatte.

Unsere Geschichte

Im Jahr 2000 war Evelyn Brenda Mitbegründerin des „Kajiado Rescue Centers“ in Kenia. In diesem Heim finden Mädchen Zuflucht, die von zuhause weggelaufen sind, weil sie sich dem Ritual der Beschneidung (FGM) und Zwangsheirat entziehen wollten. Ähnliche Zufluchtsheime gibt es auch in Bisil und Samburu, mit denen Evelyn eng zusammenarbeitet. Über 200 Mädchen sind in den letzten Jahren durch diese Heime gegangen. Einige besuchen jetzt das College oder eine Universität, andere konnten Berufe erlernen oder haben sich freiwillig für eine Heirat und Familiengründung entschieden.

In Deutschland arbeitet Evelyn Brenda nebenberuflich als psychosoziale Beraterin im Team des Desert-Flower-Centers am Krankenhaus Waldfriede in Berlin-Zehlendorf mit. Dort betreut sie betroffene Frauen in Selbsthilfegruppen und durch persönliche Kontakte.

Um diese Arbeit wirkungsvoll in Kenia fortzusetzen, wurde der Verein Bring Hope Kenya e.V. Ende 2019 gegründet, der seine Arbeit 2020 aufnahm.

Unsere Mission

Die Beendigung von Genitalverstümmelung und Zwangsheirat durch Aufklärung und Schulbildung herbeizuführen, sowie die Bereitstellung von einer medizinischen und psycho-sozialen Versorgung für betroffene Frauen und Mädchen. 

Unsere Vision

Jedes Mädchen hat ein Recht auf Schulbildung und Berufswahl, um später ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Unser Team

Evelyn Brenda

Vorstandsvorsitzende, Chairlady

Esther Maina

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Schriftführerin

Frank Brenda

Stellvertretender Vorstandsvorsitzende, Kassenwart

Milad Ariany

Vorstandsmitglied – Board member


UNSERE LOKALEN PARTNER

Tom Isinta

Schatzmeister und Administrator für BHK CBO

Josyline Nailusa

Chairlady von Bring Hope Kenya CBO

Michelle Senewa Saisa

Zertifizierung

Bring Hope Kenya ist seit Mai 2022 offiziell registriert in Kenia als „Community Based Organization“ (CBO) Damit haben wir vor Ort in Kajiado ein offizielles Büro, ein lokales Bankkonto und ein lokales Team, welches sich um die Belange der Mädchen kümmert und sie zum erfolgreichen Abschluss führt.

Satzung

Bring Hope Kenya e.V.

Beschlossen am 15. September 2019

§1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Bring Hope Kenya“. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namenszusatz „eingetragener Verein“, abgekürzt „e.V.“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Weiterstadt bei Darmstadt.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2

Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO)

(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, und die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 15 und Nr. 18 der AO

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Mädchen und Frauen, sowie deren Kinder, Familien und Kommunen in Kenia, die von der kulturellen Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) und deren psychischen und physischen Folgen betroffen sind, sowie von Zwangsheirat und Frühverheiratung. Dazu gehören u.a. Aufklärung, Schul- und Berufsausbildung, Bereitstellung von Schutzräumen, medizinische und psycho-soziale Versorgung sowie Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen und Vereinen in Deutschland und in Kenia, die ähnliche Ziele verfolgen.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes, keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(7) Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.